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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 13.11.2013
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Ordnungsamt erinnert an Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen Katzenfreunde, die ihre Katze ins Freie lassen, müssen das Tier, sobald es fünf Monate alt ist, per Tätowierung oder Mikrochip markieren und vor allem kastrieren lassen. Das Ordnungsamt ruft diese Bestimmungen, die seit August 2011 in § 9a der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Iserlohn geregelt sind, noch einmal in Erinnerung.
Für Rückfragen steht Alexandra Carius beim Ordnungsamt der Stadt unter Telefon 02371 / 217-1630 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen gibt es auf der städtischen Homepage unter www.iserlohn.de / Menüpunkt Bürgerservice / Stichwort “Anliegen von A - Z”. |
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