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12. Februar 2014

Straßenverkehrsbehörde informiert

SEPA gilt auch für Kfz-Steuer

Kreis Unna. (PK) Die Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.

 

Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss.

 

Welche Regelungen bisher galten und was neu zu beachten ist, hat die Zulassungsstelle in einem Infoblatt zusammengefasst. Es findet sich im Internet unter www.kreis-unna.de (TOP-Themen Kfz).




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303-27 1013, Email constanze.rauert@kreis-unna.de
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