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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 30.04.2014
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Integrationsratswahl: Eingebürgerte können bis 13. Mai Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen Am Sonntag, 25. Mai, werden zeitgleich mit der Europa- und der Kommunalwahl landesweit auch die Integrationsräte neu gewählt. Als kommunale, unabhängige Gremien haben sie die Aufgabe, die Interessen der Migratinnen und Migranten in den Kommunen zu vertreten. Bei der Integrationsratswahl mitstimmen darf, wer am Wahltag
Darüber hinaus muss derjenige am Wahltag
Voraussetzung für die Stimmabgabe ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis der Stadt Iserlohn. Iserlohnerinnen und Iserlohner, die einen ausländischen Ausweis besitzen, wurden bereits in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlbenachrichtigungen für die Integrationsratswahl werden bis zum 4. Mai als zweiseitiges Anschreiben mit der Post zugestellt. Wer bisher im Wählerverzeichnis eingetragen war, aber bis zum 4. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Wahlamt der Stadt Iserlohn im Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Zimmer 019), wenden. Ansprechpartnerinnen sind Jutta Heinrich, Telefon 02371 / 217-1660, Heike Marburger, Telefon 217-1661, und Sonja Lego, Telefon 217-1664. Am Wahlsonntag 25. Mai findet die Wahl des Integrationsrates in Iserlohn erstmals in allen 85 Wahllokalen der Kommunalwahl-Stimmbezirke statt, so dass die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe nicht unterschiedliche Wahlräume aufsuchen müssen. |
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