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ELAG-Nachzahlung


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14. Oktober 2014

ELAG-Nachzahlung

Korrekte Rückstellung gebildet

Kreis Unna. (PK) Der Kreis und seine Städte und Gemeinden stehen finanziell längst mit dem Rücken an der Wand. Weitere Belastungen wie etwa die nachträgliche Beteiligung des Kreises an den Kosten der Deutschen Einheit verschärfen die Situation weiter.

 

Nach dem Einheitslastenausgleichsgesetz (ELAG) hatte das Land den Kreis ursprünglich durch einen entsprechenden Bescheid zur Zahlung von 308.000 Euro aufgefordert. Der Kreis reagierte darauf 2011 mit der Bildung einer Rückstellung in entsprechender Höhe.

 

Allerdings legte der Bund später nach und fordert inzwischen vom Kreis 2,44 Millionen Euro für die Jahre 2009 bis 2011. „Doch darüber gab es seinerzeit keine schriftliche Forderung“, unterstreicht Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Thomas Wilk und widerspricht damit entschieden der Behauptung, der Kreis habe sich seinerzeit bei der Höhe der Rückstellung verschätzt.

 

Das Land kassiert die 2,44 Millionen Euro durch Minderzahlungen bei den Schlüsselzuweisungen ein. Die Lücke zwischen mitgeteilter und tatsächlicher Forderung wird durch die Erhebung der sogenannten, von den Städten und Gemeinden zu zahlenden ELAG-Bedarfsumlage geschlossen.




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