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„Go-In-Beratungsstelle“


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20. Januar 2016

„Go-In-Beratungsstelle“

Schulpflicht nur für zugewiesene Flüchtlinge

Kreis Unna. (PK) Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Unna (KI) sorgt für die schnelle Unterbringung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in einer für sie passenden Schule. Keine Beschulung organisiert das KI für Kinder und Jugendliche in Notunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen.

 

Wie die stellvertretende KI-Leiterin Anne Nikbin erklärt, beginnt die Schulpflicht für junge Flüchtlinge erst dann, wenn sie einer Kommune zugewiesen sind, und dann in der Regel auch in dieser Stadt bzw. Gemeinde.

 

Ist die Zuweisung in eine Stadt oder Gemeinde im Kreis erfolgt, läuft ein standardisiertes Verfahren ab.

 

Die Kontaktdaten der neu zugewanderten Schüler/innen werden in der Regel per ausgefülltem Meldebogen mitsamt Kontaktnummer der Familie von den Schulverwaltungsämtern, den Ausländerbehörden (Kreis Unna, Lünen) oder den Schulen an die Erstberatungsstelle des Kommunalen Integrationszentrums übermittelt.

 

Nach dem Eingang des Meldebogens nimmt das KI Kontakt zu der Familie bzw. zu den Erziehungsberechtigten auf und vereinbart einen Beratungstermin. Es gilt also: Kein Termin ohne Meldebogen – Ohne Termin keine Beratung.

 

Beim Beratungstermin erfolgen eine Einschätzung des Bildungsstands des Kindes und Jugendlichen durch eine qualifizierte Lehrkraft sowie der Hinweis auf die Einschulungsuntersuchung durch die Kreis-Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde wird vom KI über die neu zu beschulenden Kinder/Jugendlichen informiert und führt nach einer Terminvereinbarung die Einschulungsuntersuchung durch.

 

Das KI nimmt nach der Beratung Kontakt zu einer geeigneten Schule auf und informiert die Familie bzw. den Erziehungsberechtigten des Kindes oder Jugendlichen.

 

Weitere Informationen zur Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Kreis Unna finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff Go-In.)




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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