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Jahresbilanz 2015


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21. April 2016

Jahresbilanz 2015

23 Sprengstofferlaubnisse erteilt

Kreis Unna. (PK) Jäger oder Sportschützen, die ihre Patronen selbst füllen möchten, brauchen eine Erlaubnis. 2015 hat die Ordnungsbehörde beim Kreis 23 Ersterteilungen oder Verlängerungen von Sprengstofferlaubnissen vorgenommen (2014: 30).

 

Wer als Wiederlader von Patronenhülsen, Vorderladerschütze oder Böllerschütze aktiv werden möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Sie wird nach eingehender Prüfung und befristet für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Kauf, Umgang mit und Lagerung von explosiven Stoffen für den privaten Gebrauch sind neben der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang das Vorliegen der Zuverlässigkeit und ein Bedürfnisnachweis.

 

Vor der Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde benötigt der Schütze eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um seine Eignung und Zuverlässigkeit zu belegen. 2015 stellte der Kreis Unna insgesamt sieben solcher Unbedenklichkeitsbescheinigungen und damit zwei mehr als 2014 aus. Das geht aus der Jahresstatistik der Unteren Jagdbehörde hervor.

 

Die erteilte Sprengstofferlaubnis beinhaltet auch das Recht, Treibladungspulver bis zu einer bestimmten Menge zu lagern. Die Ordnungsbehörde überprüft die ordnungsgemäße Lagerung der Stoffe. 22 Lagerstätten wurden 2015 durch die Mitarbeiter des Kreises Unna in Augenschein genommen (2014: 32).




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Birgit Kalle, Fon 02303 27-1113, E-Mail birgit.kalle@kreis-unna.de
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