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Vaterschaft und Unterhalt


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11. Oktober 2016

Vaterschaft und Unterhalt

Kreis-Jugendamt hilft weiter

 

Kreis Unna. (PK) Allein für ein Kind zu sorgen, kann oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. „Und wenn Unterhaltsansprüche nicht geregelt sind, kommen noch finanzielle Probleme dazu“, weiß Pia Gülde, die beim Kreis Unna für Beistandschaften zuständig ist.

 

 

 

Hilfe bei allen Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt bietet das Jugendamt an. „Wir unterstützen alleinerziehende Mütter und Väter nicht nur bei der Feststellung der Vaterschaft“, erläutert Pia Gülde. „Auch wenn es um die Berechnung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil geht, stehen die Jugendämter Alleinerziehenden zur Seite“, ergänzt ihre Kollegin Tanja Degelmann, ebenfalls Ansprechpartnerin für Beistandschaften.

 

 

 

Dieses Angebot des Kreis-Jugendamtes richtet sich an Elternteile in Bönen, Fröndenberg (Ruhr) und Holzwickede. Für diese drei Kommunen übernimmt der Kreis nämlich die Jugendamts-Aufgaben. An das Jugendamt wenden können sich Elternteile, die allein sorgeberechtigt sind oder in deren Obhut sich das Kind bei gemeinsamer Sorge befindet.

 

 

 

Für das Geltendmachen der Unterhaltsansprüche ermittelt das Jugendamt dann das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhaltes und versucht, mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen.

 

 

 

Sofern der Unterhaltspflichtige den errechneten Unterhalt akzeptiert, kann er direkt beim Jugendamt eine entsprechende Unterhaltsverpflichtungsurkunde unterschreiben. „Kommt es zu keiner Einigung, vertritt der Beistand - das ist der zuständige Ansprechpartner im Jugendamt - das Kind in einem gerichtlichen Verfahren“, erklärt Tanja Degelmann das Vorgehen.

 

 

 

Die Beistandschaft ist kostenlos und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes. Voraussetzung ist nur, dass das Kind minderjährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Sie kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden.

 

 

 

Das Jugendamt unterstützt darüber hinaus junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei allen Fragen zum Unterhaltanspruch gegenüber den Eltern. „Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern sind bei Volljährigen beide Elternteile unterhaltspflichtig“, sagt Pia Gülde. Die Höhe hängt von ihren jeweiligen finanziellen Verhältnissen ab. Dies gilt auch, wenn der Volljährige nicht mehr im Haushalt eines Elternteils wohnt.

 

 

 

Weitere Informationen gibt es bei den Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Familie und Jugend des Kreises Unna, Hansastraße 4, 59425 Unna. Die Ansprechpartnerin Pia Gülde ist unter Tel. 0 23 03 / 27-14 51 und per E-Mail an pia.guelde@kreis-unna.de erreichbar und Ansprechpartnerin Tanja Degelmann unter Tel. 0 23 03 / 27-24 58, E-Mail: tanja.degelmann@kreis-unna.de. Eine telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Birgit Kalle, Fon 02303 27-1113, E-Mail birgit.kalle@kreis-unna.de
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