Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 26.06.2017
Jobcenter-Kunden melden ihren Urlaub an

Wer auf der Suche nach einem Job ist, muss eigentlich jederzeit für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Aber auch Arbeitsuchende, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, können für die Dauer von maximal drei Wochen im Kalenderjahr in den Urlaub fahren.

Mit der jetzt beginnenden Sommer-Urlaubszeit weist das Jobcenter Kreis Recklinghausen darauf hin, dass Kunden, die Leistungen der Grundsicherung beziehen (Hartz IV), während eines Urlaubs oder einer Reise nicht für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen. Daher ist vorab unbedingt eine Abmeldung bei der betreuenden Arbeitsvermittlerin oder beim Arbeitsvermittler des Jobcenters für den Reisezeitraum erforderlich sowie die Zustimmung einzuholen. Ohne Abmeldung und Zustimmung ist die Leistungsgewährung während es Reisezeitraumes – auch rückwirkend – gefährdet, da für unangemeldete Reisen kein Leistungsanspruch besteht. Das gilt auch, wenn für eine angemeldete Abwesenheit keine Zustimmung erteilt wurde.



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Die Kreisverwaltung Recklinghausen im Überblick

Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.

Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung gibt es im Internet: www.kreis-re.de.


Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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