
Kreis Unna. Die Pflegebedürftigkeit wurde in diesem Jahr gesetzlich neu definiert. Neben körperlichen werden fortan auch geistige und seelische Beeinträchtigungen bei einer Begutachtung als gleichberechtigt berücksichtigt.
Aus diesem Anlass veranstaltet die Kontakt- und InformationsStelle für Selbsthilfegruppen (K.I.S.S.) in Kooperation mit der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna eine Informationsveranstaltung zum neuen Pflegestärkungsgesetz. Andrea Schulte, Mitarbeiterin der Pflegeberatung des Kreises Unna, wird am 17. Oktober 2017 im Gesundheitshaus Unna von 16 bis 18 Uhr über das vergrößerte Leistungsspektrum berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.
Seit Anfang 2017 erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich höhere Leistungen. Gleichzeitig wurde auch ein völlig neues Begutachtungsverfahren eingeführt und aus den bisherigen 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. In Deutschland sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen, die sie zu Hause durch pflegende Angehörige oder durch Pflegefachkräfte, aber auch stationär in einem Pflegeheim erfahren. So ist das Thema Pflege bereits in vielen Familien ein wichtiges Thema. Die veränderten Pflegestärkungsgesetze sollen daher auch für bessere Voraussetzungen für pflegende Angehörige sorgen.
Eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Ansprechpartnerinnen sind Margret Voß und Simone Saarbeck. Tel.: 02303 / 27 2829 oder per E-Mail an margret.voss@kreis-unna.de oder simone.saarbeck@kreis-unna.de. Die Adresse lautet: K.I.S.S. – Kontakt- und InformationsStelle für Selbsthilfegruppen im Kreis Unna, Massener Straße 35 in Unna. PK | PKU
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de