Kreis Unna - Presse und Kommunikation


Serie Verkehrsregeln aufgefrischt


[Pressemeldungen abonnieren]
[Pressemeldungen durchsuchen]
#Printlink#



06. Dezember 2017

Serie Verkehrsregeln aufgefrischt

Teil 2: Spezielle Vorfahrtsregeln

 

Kreis Unna. Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

 

Heute: Spezielle Vorfahrtsregeln

Viele Autofahrer kennen das: Ein Auto nähert sich von rechts aus einer Nebenstraße mit abgesenktem Bordstein. Beide Fahrer halten an, beide wissen nicht so genau, wer Vorfahrt hat – gilt rechts vor links oder muss der Fahrer, der von rechts kommt warten? Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde klärt auf: „Wer aus einer Nebenstraße mit abgesenktem Bordstein kommt, muss warten.“

 

Doch es gibt noch weitere Situationen, die gefährlich werden können. Vor allem, wenn kein Schild an der Straße steht. Dann gelten Sonderregeln. Autofahrer müssen warten an:

 

  • Grundstücken
  • Parkstreifen
  • privaten Auffahrten
  • Fußgängerzonen und
  • Feld- und Waldwegen

 

„Feldwege sind übrigens Wege, die hauptsächlich für die Landwirtschaft wichtig sind. Sie können asphaltiert sein, sind aber untergeordnet, auch wenn es nicht immer danach aussieht“, sagt Arnold. PK | PKU

 

Bildzeile: Ein Auto von rechts aus einer Nebenstraße, das andere im verkehrsberuhigten Bereich – wer hat Vorfahrt? Antwort: Wer aus einer Nebenstraße mit abgesenktem Bordstein kommt, muss warten. Foto: Max Rolke - Kreis Unna




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation,Max Rolke | Fon 02303 27-1113 | E-Mail max.rolke@kreis-unna.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Vorfahrtsregeln


Vorfahrtsregeln


[Zurück]

Kreis Unna | Presse und Kommunikation | Friedrich-Ebert-Straße 17 | 59425 Unna | Tel. 02303 27-1213 | Fax: 02303 27-1699 | E-Mail: pk@kreis-unna.de