Münsterland e. V. - Münsterland ist erneut NRW-Spitzenreiter in der Weiterqualifizierung von Beschäftigten - Pressemitteilung
Münsterland e. V. - Medienmitteilung


Münsterland ist erneut NRW-Spitzenreiter in der Weiterqualifizierung von Beschäftigten



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19. April 2018
Münsterland ist erneut NRW-Spitzenreiter in der Weiterqualifizierung von Beschäftigten
Neue Förderrichtlinien für den Bildungsscheck ab 30. April erweitern Kreis der Berechtigten deutlich
MÜNSTERLAND.

Die Beschäftigten im Münsterland nutzen ihre Chance auf berufliche Weiterbildung erneut überdurchschnittlich stark: Im Jahr 2017 gaben die 20 Beratungsstellen in der Region insgesamt 2417 Bildungsschecks aus. Damit ist die Region erneut Spitzenreiter in NRW.

„Dieses Ergebnis freut uns sehr“, sagt Julia Roesler, Leiterin der Regionalagentur Münsterland. „In einer sich immer weiter digitalisierenden Arbeitswelt verändern sich die Anforderungen im Job unglaublich schnell. Darauf reagieren die Beschäftigten genau richtig – und lassen sich weiterbilden.“ „Dieses Ergebnis freut uns sehr“, sagt Julia Roesler, Leiterin der Regionalagentur Münsterland. „In einer sich immer weiter digitalisierenden Arbeitswelt verändern sich die Anforderungen im Job unglaublich schnell. Darauf reagieren die Beschäftigten genau richtig – und lassen sich weiterbilden.“


Dies gilt überdurchschnittlich stark für die pflegerischen und sozialen Berufe, in denen fast die Hälfte der Bildungsschecks beantragt wurden. Als großen Erfolg wertet die Leiterin der Regionalagentur zudem die mit 20 Prozent am Gesamtanteil vergleichsweise hohe Quote der Über-50-Jährigen, die einen Bildungsscheck beantragt haben. „Das zeigt uns, dass im Münsterland das lebenslange Lernen ernstgenommen wird – und die Beschäftigten sich auch nach längerer Berufstätigkeit auf dem Laufenden halten und weiterbilden wollen“, so Julia Roesler.


Um noch mehr Beschäftigten die Chance auf eine zusätzliche Qualifizierung zu bieten, hat die NRW-Landesregierung mit Wirkung zum 30. April die Möglichkeiten erweitert, über einen Bildungsscheck finanzielle Unterstützung für die Fortbildung zu erhalten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Selbstständige sind ab sofort auch förderberechtigt. Bisher war der Bildungsscheck nur Mitarbeitern in kleinen und mittleren Betrieben bis maximal 249 Beschäftigten vorbehalten
  • Im individuellen Zugang werden die Einkommensgrenzen ausgeweitet: Jeder mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (bis zu 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) kann nun den Bildungsscheck beantragen.
  • Im betrieblichen Zugang entfällt die Arbeitnehmerbruttogrenze von 39.000 Euro
  • Eine Förderung durch den Bildungsscheck ist ab sofort jährlich, nicht mehr nur alle zwei Jahre möglich.
  • E-Learning-Angebote werden ab sofort auch gefördert

Unverändert gilt weiterhin, dass die Beschäftigten einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Kurskosten erhalten, allerdings nicht mehr als 500 Euro.


Für die Weiterentwicklung des Bildungsschecks wird die bisherige Fördersumme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) von zurzeit rund fünf Millionen Euro pro Jahr stufenweise bis 2020 auf rund 30 Millionen Euro pro Jahr erhöht.


www.muensterland-arbeit.de



Pressekontakt: Münsterland e. V.,Sabrina Becker, Mail becker@muensterland.com, Telefon 02571/949334


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