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Meldung vom 13.07.2018
Neue Richtlinien bei Zuschuss zur Weiterbildung
Startercenter des Kreises Recklinghausen vergibt Bildungsscheck an Gründer

Noch vor wenigen Monaten wäre es nicht möglich gewesen, heute kann Stephan Fekkers einen Zuschuss für seine Weiterbildung im Bereich „Manuelle Therapie“ ergattern. Und genau den hat er sich geholt – mit einem Beratungsgespräch beim Startercenter Kreis Recklinghausen und dem dort ausgegeben Bildungsscheck.

Stephan Fekkers hat sich im März mit einer eigenen Physiotherapie-Praxis in Recklinghausen selbstständig gemacht. Ganz am Ende der Straße, wo die Cäcilienhöhe auf die Zeppelinstraße trifft, versteckt sich seine Praxis. „Besonders zu Beginn ist die finanzielle Belastung sehr hoch, für die Praxis, Inventar und Werbung. Hinzu kommt, dass man als Praxisinhaber dazu verpflichtet ist, in den ersten Jahren Fortbildungspunkte zu sammeln“, erklärt Fekkers. Als der 34-Jährige dann von einem Freund erfuhr, dass er mit dem Bildungsscheck eine Finanzspritze von bis zu 500 Euro bekommen könne, meldete er sich beim Startercenter.   

„Seit diesem Jahr gibt es endlich wieder die Möglichkeit, auch Selbstständige zu fördern“, berichtet Angelika Aberle von Startercenter. „Wir freuen uns darüber sehr, weil wir als Startercenter ja auch viele Gründer betreuen, die wir so weiter unterstützen können."

Der Bildungsscheck richtet sich an Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrer und nun eben auch Selbstständige. Grundvoraussetzung für den Bildungsscheck ist neben dem Beratungsgespräch, dass die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und das Unternehmen höchstens 249 Mitarbeiter hat. Unterschieden wird bei den geänderten Förderkriterien, ob ein Beschäftigter oder Gründer die Fortbildung selbst finanziert – dann darf sein Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreiten. Oder der Betrieb finanziert die Fortbildung für seine Mitarbeiter – dann gilt diese Einkommensgrenze nicht und es sind bis zu zehn Bildungsschecks pro Betrieb und Kalenderjahr möglich.

Ob die gewählte Fortbildung sich für den Bildungsscheck eignet, können die Mitarbeiterinnen des Startercenters oft bereits am Telefon einschätzen. Wenn dann beim persönlichen Termin alles stimmt, kann man den Bildungsscheck direkt mit nach Hause nehmen – so wie der Recklinghäuser Physiotherapeut. „Besonders im medizinischen und Gesundheitsbereich macht es Sinn, sich ständig fortzubilden“, weiß Fekkers. Darum überrascht es auch nicht, dass das Startercenter viele Bildungsschecks in dieser Branche vergibt. Natürlich sind aber auch andere Bereiche beim Startercenter willkommen. „Von gut qualifizierten Arbeitnehmern und Gründern profitiert ja nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Region. Darum ist es natürlich in unserem Sinne, dass wir viele Bildungsschecks vergeben können.“

Wer sich für einen Bildungsscheck interessiert, kann sich beim Startercenter des Kreises Recklinghausen melden, telefonisch unter 02361 / 53-40 29 oder auch per E-Mail an a.aberle@kreis-re.de. Weitere Informationen zu Gründung, Finanzierung und Förderung gibt es im Internet auf www.kreis-re.de/startercenter

 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-2327, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Bildungsscheck für Gründer
Angelika Aberle (l.) und Henrike Hartz (r.) vom Startercenter Kreis Recklinghausen in der neuen Physiotherapie-Praxis von Stephan Fekkers.
Bildungsscheck für Gründer
Angelika Aberle (l.) und Henrike Hartz (r.) vom Startercenter Kreis Recklinghausen in der neuen Physiotherapie-Praxis von Stephan Fekkers.
Bildungsscheck für Gründer
Gekonnter Griff: Stephan Fekkers zeigt Henrike Hartz und Angelika Aberle (l.) vom Startercenter Kreis Recklinghausen seine Arbeit in der Physiotherapie-Praxis.

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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