Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. November 2000

Verstösse aufgedeckt

Bocholt (pd).

Einen Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz mussten die städtische Ordnungsbehörde und das Arbeitsamt Coesfeld bei einer gemeinsamen Gaststättenkontrolle feststellen, die sie routinemäßig in verschiedenen Lokalen im ganzen Stadtgebiet vorgenommen hatten.

Ein Gastwirt setzte neben einem 16jährigen, dessen Beschäftigung nur in den Schulferien gestattet ist, auch drei 14jährige Jungen ein, die in einem Hinterzimmer der Küche das Essen der Gäste vorbereiteten. Dies ist aber nicht gestattet. Der Gesetzgeber gestattet bei Jugendlichen diesen Alters allenfalls geringfügige Hilfstätigkeiten - wie das Austragen von Einkaufstüten oder das Babysitten.

Auch bei einigen anderen Lokalen wurden verschiedene Rechtsverstösse festgestellt; die Brandbreite reicht vom unerlaubten Betrieb einer Spielhalle an einem stillen Feiertag bis zur Erwerbstätigkeit eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitserlaubnis. Darüber hinaus ermittelt der Fachbereich Soziales auf Grund mehrfachen Verdachtes auf Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen.