Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 21. Februar 2001

Darlehen für Energiesparer und Modernisierer

Bocholt (pd).

Insgesamt 1,1 Millionen DM stellt das Land an zinsgünstigen Darlehen für Eigentümer von Wohnungen im Gebiet der Stadt Bocholt für Energieeinsparungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Modernisierungsdarlehen werden für Gebäude gewährt, die vor dem 01.01.1960 bezogen worden sind. Die wichtigsten Maßnahmen, für die ein solches Darlehen bewilligt werden kann, sind die Verbesserungen des Wohnungszuschnitts, des Schallschutzes, der Wasserver- und entsorgung, der Sanitätseinrichtungen, der Elektroinstallation sowie Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit von Wohnungen.

Durch das Energiesparprogramm werden bauliche Maßnahmen gefördert, die den Wärmeschutz von Wohnungen wesentlich verbessern und gleichzeitig eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie durch eine technische Anpassung der Heizungsanlage erzielen. Energiespardarlehen werden nur für Gebäude gewährt, die vor dem 01.01.1980 bezugsfertig geworden sind.

Bei beiden Programmen hängt die Höhe der Förderung von der Wohnungsgröße und der Minde-stinvestitionssumme ab.

Anträge können noch bis zum 31.03.2001 beim Geschäftsbereich Wohnen der Stadt Bocholt, Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, abgegeben werden, da ab dem 01.04.2001 neue Förderrichtlinien in Kraft treten.

Für weitere Informationen über die beschriebenen Förderwege steht Herr Nienhaus vom Geschäfts-bereich Wohnen unter der Tel.-Nr. 02871 / 953 – 455 gerne zur Verfügung.