Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 11. Juni 2001

Illegale Arbeitnehmer bei Gaststättenkontrollen angetroffen

Bestätigen sich die Verdachtsmomente, droht ein Strafverfahren/Positiv: Keine ausländerrechtlichen Verstöße

Bocholt (pd).

Am vergangenen Wochenende führten Mitarbeiter des Fachbereichs für öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt sowie des Arbeitsamtes Coesfeld mehrere Kontrollen in Bocholter Gaststättenbetrieben durch und wurden erneut fündig. Sinn und Zweck dieser Kontrollen, die im Zusammenspiel beider Behörden bereits Routine sind, ist es, Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber auf ausländerrechtliche bzw. sozialversicherungs- oder steuerpflichtige Verstöße hin zu überprüfen. Diese gemeinsamen Kontrollen von Arbeits- und Ordnungsbehörde finden regelmäßig statt und berücksichtigen neben Routineterminen auch konkrete Hinweise aus der Bevölkerung.

Erfreulich war die Tatsache, dass ausländerrechtliche Verstöße bei der jüngsten Überprüfung nicht festzustellen waren. Gleichwohl wurden jedoch mehrere Personen angetroffen, die offensichtlich in diesen Betrieben einer regelmäßigen Beschäftigung nachgingen, ohne dass die hierfür notwendigen Meldungen erfolgten. Es wurden u. a. drei Küchenhilfen angetroffen, die nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitserlaubnis waren. Gleichzeitig ergaben sich in anderen Fällen Hinweise auf unberechtigten Sozial- bzw. Arbeitslosenhilfebezug. Sollten sich die derzeitigen Verdachtsmomente bestätigen, haben die betroffenen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer mit der Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens zu rechnen.

Darüber hinaus wird in einem konkreten Fall geprüft, inwieweit der Inhaber eines Betriebes noch über die zur Führung eines Gaststättenbetriebes "persönliche Zuverlässigkeit" verfügt. Dieses Merkmal stellt eine rechtlich verankerte Voraussetzung dar.