Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 26. Oktober 2001

Übertragung von Haushaltsfreibetrag bei getrennt lebenden Elternteilen ab 2002 nicht mehr möglich

Erziehungsbedarf wird künftig beim Familienlastenausgleich berücksichtigt/Widerruf bis zum 31. Dezember 2001 möglich

Bocholt (pd).

Wichtige Änderung im Steuerrecht für getrennt lebende Elternteile: Die Übertragung von Haushaltsfreibeträgen ist ab 2002 nicht mehr möglich. Wer eine Zustimmung zur Übertragung in 2001 bereits vorgenommen hat, sollte diese bis zum Jahresende widerrufen.

Ein Beispiel: Das Kind wird zum 01.10.2001 beim Vater (mit) angemeldet (Nebenwohnsitz). Die Mutter erteilt die Zustimmung zur Übertragung ab 2002. Der Vater kann in 2002 aber die Steuerklasse II nicht mehr erhalten, die "Übertragung" läuft ins Leere. Der Mutter ist zu empfehlen, die Zustimmung noch bis zum 31.12.2001 zu widerrufen, um nicht Gefahr zu laufen, ebenfalls den Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag zu verlieren.

Bisher war es so: Im Lohnsteuerabzugsverfahren erhielten Elternteile, die Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag hatten, statt der Steuerklasse I die Steuerklasse II. Nach den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts ist die Regelung jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die steuerrechtliche Berücksichtigung soll nun anders gehandhabt werden: Der Erziehungsbedarf einen Kindes wird ab 2002 nunmehr für alle Eltern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs über den Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung berücksichtigt. Eine sofortige Streichung der alten Vorschrift des § 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz zum Haushaltsfreibetrag (Steuerklasse II) würde aber bei alleinstehenden Elternteilen zu erheblichen Schlechterstellungen führen. Um dies sozialverträglich zu gestalten, ist bei diesen Personen eine Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages bis 2004 vorgesehen. Ab 2005 erhalten Eltern keinen Haushaltsfreibetrag mehr (§§ 32 Abs. 7 in Verbindung mit § 52 Abs. 40a Einkommenssteuergesetz).

Nähere Auskünfte über diese neue Regelung erhalten Sie bei Herrn Hasler vom Fachbereich Öffentliche Ordnung unter Tel.: 02871/953-298