Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 05. März 2002

Lohnsteuerkarten 2001 abgeben

Auch unausgefüllte Karten wichtig für Finanzausgleich

Bocholt (pd).

Alle Lohnsteuerkarten für das Jahr 2001 müssen nach dem Einkommenssteuergesetz dem Finanzamt übergeben werden - unabhängig davon, ob sie für den Lohnsteuer- oder Einkommenssteuer-Jahresausgleich benötigt werden. Diese Regelung gilt auch für die Lohnsteuerkarten, die - aus welchen Gründen auch immer - ohne Eintrag geblieben sind. Für die Stadt Bocholt bringt die Rückgabe der Karten bares Geld, denn sie sind wichtig für den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden. Je mehr Karten abgegeben werden, desto höher ist der Anteil Bocholts an der Lohn- oder Einkommensteuer, der von den Finanzbehörden des Bundes und des Landes errechnet wird. Fehlende Karten mindern somit die Einnahmen der Stadt und wirken sich nachteilig für alle Einwohner aus. Die Stadt Bocholt bittet daher alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer,die noch im Besitz ihrer 2001er-Lohnsteuerkarte sind, diese umgehend beim Finanzamt abzugeben.