Bocholt, 22. April 2002
"Schwarzarbeit"-Kontrolle deckt erhebliche Gesetzesverstöße auf
Baustellen und Gaststätten überprüft: Ermittlungen u.a. wegen Verdacht auf Lohndumping
Bocholt (pd).
Forcierte Kontrollen im Kampf gegen "Schwarzarbeit" sind nach wie vor erforderlich: Als am Samstag der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung mit dem Arbeitsamt Coesfeld verschiedene Bauvorhaben im gesamten Bocholter Stadtgebiet überprüfte, wurden zum Teil erhebliche Gesetzesverstöße festgestellt.
Insgesamt wurden sieben Baustellen aufgesucht und 39 Personen, davon 8 Ausländer, überprüft, die für insgesamt 12 Firmen tätig waren. Sofort am ersten Objekt, einer Straßenbaustelle, wurden fünf Arbeiter angetroffen, von denen drei nach eigenen Angaben laufendes Arbeitslosengeld beziehen. Die Rückzahlung überzahlter Beträge und die Einleitung von Strafverfahren wegen Leistungsmissbrauchs wird nun geprüft.
Bei der Errichtung einer Werkhalle wurde eine Firma aus den Niederlanden kontrolliert. Hier besteht der dringende Verdacht eines gravierenden Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz. Ausländische Firmen, die im Bundesgebiet tätig sind, müssen diese Tätigkeit und ihr eingesetztes Personal dem Landesarbeitsamt anzeigen wegen der Prüfung von Lohndumping. Eine Meldung lag in diesem Fall offensichtlich nicht vor. Zudem hat der niederländische Unternehmer zwei Arbeitern vermutlich den gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten; die Ermittlungen dauern an.
Darüber hinaus fiel allgemein auf, dass an vielen Objekten das vorgeschriebene Baustellenschild fehlte.
Auch im Gastronomiebereich zeigte sich, dass regelmäßige Kontrollen erforderlich sind. Als Ordnungs- und Arbeitsamt am vergangenen Donnerstag sechs Bocholter Gaststätten kontrollierten, stellte sich heraus, dass insgesamt drei ausländische Küchenhilfen ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden; ihnen wurde die weitere Tätigkeit sofort untersagt.
Bei einer Speisegaststätte wird hierüber hinaus wegen des Verdachtes auf Lohndumping ermittelt; hier prüft das Arbeitsamt die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Wirt. Ein weiterer Betrieb fiel durch erhebliche hygienische Mängel im Küchenbereich auf. Das Veterinäramt des Kreises Borken übernimmt hier die Überwachung der Mängelbeseitigung.
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