Bocholt, 30. April 2002
Haushaltsfreibetrag: Kein Anlass zur Eile
Lohnsteuerkarte kann erst geändert werden, wenn Gesetz verabschiedet ist
Bocholt (pd).
In der "Rheinischen Post" vom 30. April ist in der Rubrik "Wirtschaft und Verbraucher" ein Artikel unter der Überschrift "Mehr Geld für allein Erziehende" veröffentlicht worden, wonach Steuerpflichtige, die durch die geplante Gesetzesänderung Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag hätten, bereits jetzt die Änderung ihrer Lohnsteuerklasse beantragen könnten.
Das geht derzeit aber noch nicht, denn: Das entsprechende Gesetz, wonach eine Änderung der Lohnsteuerkarte in Betracht kommt, ist derzeit noch nicht in Kraft. Erst nach Absegnung des Gesetzes kann die Änderung auf der Lohnsteuerkarte entsprechend erfolgen.
Die Betroffenen brauchen keine Angst zu haben, dass ihnen der Steuervorteil entgeht. Da die Änderung erst ab 2002 gelten würde, kommt eine Berücksichtigung des Haushaltsfreibetrages im Rahmen der Veranlagung für 2002 in Betracht. Kein Anlass zur Eile also.