Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 10. Juli 2002

BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT

BEACHTLICHE ERFOLGE

Bocholt (pd).

Seit die Stadt Bocholt vor einem Jahr die Gewerbekontrollen vor allem auf Baustellen und in der Gastronomie intensiviert hat, wurden zahlreiche, zum Teil gravierende Missstände aufgedeckt. Jetzt stellte der Fachbereich Öffentliche Ordnung die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2002 vor.

Insgesamt wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres über zwanzig Baustellen kontrolliert. Hierbei wurden 122 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei den Überprüfungen stellte sich unter anderem heraus, dass sechs Personen arbeitslos gemeldet waren und zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen; in zwei weiteren Fällen wurde den Arbeitern der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten.

Auf zwei Baustellen arbeiteten niederländische Unternehmen, die die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes missachteten und ihre Beschäftigten dem Arbeitsamt nicht angezeigt hatten. In wenigstens zwei Fällen besteht der Verdacht der Steuerverkürzung. Mit elf Baustellen war nur etwa die Hälfte ohne Beanstandungen.

In einem weiteren Fall stellten die städtischen Beamten hierüber hinaus fest, dass ein Unternehmer seinen Betrieb unverändert fortführte, obwohl ihm bereits vor einigen Jahren die selbstständige Gewerbeausübung untersagt worden war.

Auch in der Gastronomie wurden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. So wurden im ersten Halbjahr insgesamt 21 Lokale von der Imbissbude bis zum Hotel aufgesucht. Neben vielen kleineren Ordnungswidrigkeiten trafen auch hier die Beamten einen Arbeitslosen und zwei Sozialhilfeempfänger bei der Erwerbstätigkeit an; drei illegale Ausländer wurden festgenommen. Fünf ausländische Köche und Kellner konnten keine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen. Lohndumping musste in einem Fall konstatiert werden, wo die Geschäftsführerin eines Restaurants angab, einen Bruttolohn von 4,60 Euro zu erhalten. In einem anderen Lokal ergab in der Folge eine erste Überschlagsrechnung des Umsatzsteuer-Sonderprüfers des Finanzamtes, dass der Wirt vermutlich bis zu zwei Drittel seines Umsatzes an der Buchführung vorbei kassiert hat.

In Folge der Kontrollen, die regelmäßig mit der Außenprüfgruppe des Arbeitsamtes Coesfeld oder dem Hauptzollamt Gronau vorgenommen wurden, sind zahlreiche Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Allein im Bereich des Handwerks verhängte der Fachbereich Öffentliche Ordnung mehr als 70.000,00 Euro Bußgelder, wobei die Verfahren zum Teil nach eingelegtem Einspruch an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martin Wolters / Fachbereich 204