Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 16. Juli 2002

Bundestagswahl 2002: Frist für Wahlrechtsbescheinigung läuft ab

Bürgerbüro am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet

Bocholt (pd).

Die Stadtverwaltung Bocholt weist auf folgendes hin: Die Frist zur Bescheinigung des Wahlrechts läuft am kommenden Donnerstag, 18. Juli 2002 ab. Aus diesem Grund hat das Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Bocholt bis 18 Uhr (ansonsten bis 17.30 Uhr) geöffnet.

Hintergrund: Einzelbewerber, Gruppierungen oder Parteien, die derzeit nicht im Bundestag vertreten sind, aber bei der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen u.a. als Voraussetzung Unterstützungsunterschriften vorweisen können, um damit die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzungen zu dokumentieren.

Wahlberechtigten, die einer Partei eine Unterstützungsunterschrift leisten wollen, muss von der zuständigen Gemeinde das aktive Wahlrecht bescheinigt werden, d.h., dass er wählen darf und nicht in irgendeiner Weise vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.