Bocholt, 04. Oktober 2002
Vierzehnjähriger arbeitet in Pizzeria
Diverse Verstöße bei Gaststättenkontrollen aufgedeckt
Bocholt (pd).
Ein schwerer Verstoß gegen das Verbot der Kinderarbeit wurde am vergangenen Sonntag in einer Bocholter Pizzeria festgestellt. Dort wurde ein vierzehnjähriger Jugendlicher bei der Arbeit angetroffen. Dies war der eklatanteste unter diversen anderen Rechtsverstößen, die die Arbeitsmarktinspektion und der Fachbereich für Öffentliche Ordnung bei der Kontrolle von drei Restaurants in Bocholt aufdeckten.
Im Fall des Vierzehnjährigen wurde das zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet. Der Wirt muss mit einem empfindlichen Bußgeld und Nachkontrollen rechnen. Im Wiederholungsfall droht ihm der Entzug der Konzession.
In den beiden anderen Lokalen trafen die Beamten drei Thekenkräfte an, bei denen der Verdacht besteht, dass sie vollständig oder überwiegend "schwarz" bezahlt werden, also ohne die Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zwei weitere ausländische Küchenhilfen waren offensichtlich ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt.
Eines der Restaurants war überdies um einen Anbau erweitert worden, für den keine Betriebserlaubnis vorliegt.
Johannes Kolks vom Fachbereich Öffentliche Ordnung wies aus Anlass dieser Kontrolle auf die Effizienz der gemeinsamen Überprüfungen von Arbeits- und Ordnungsbehörde hin: "Auf diese Weise können unsere Kräfte gebündelt eingesetzt werden. Hier spielt Bocholt eine Vorreiterrolle im Regierungsbezirk Münster."