Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 18. Oktober 2002

Hecken, Bäume und Sträucher dürfen Sicht nicht behindern

Stadt Bocholt erinnert an Verkehrssicherungspflicht auf Privatgrundstücken

Bocholt (pd).

Die Stadt Bocholt weist darauf hin, Hecken, Sträucher sowie überhängende Zweige und Äste, die vom Privatgrundstück in die Straße hinein ragen, zurückzuschneiden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. "Überhängendes Gestrüpp oder Zweige können Ursache für Unfälle im Straßenverkehr sein, weil Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen verdeckt werden", weiß Manfred Kempkes vom Fachbereich für Öffentliche Ordnung aus Erfahrung. Besonders an Straßenkreuzungen und –einmündungen sei eine gute Übersicht wichtig.

Für sein Privatgrundstück ist jeder Bürger selbst verantwortlich, um dieser in der offiziellen Lesart genannten "Verkehrssicherungspflicht" nachzukommen. Bäume, Äste und Zweige müssen über Geh- und Radwegen bis zur Höhe von mindestens 3 m mit der Grundstücksgrenze abschließen. Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m verbleiben. Für ein Zurückschneiden der Gewächse sind in der Regel die Monate Oktober bis einschließlich Februar am besten geeignet, ohne dass die Pflanzen hierbei Schaden erleiden.

Neben Pflanzen dürfen auch Zäune sowie Stapel, Haufen und ähnliches nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen. Solche Anlagen unverzüglich zu beseitigen.