Bocholt, 25. November 2002
Grundsicherung: Sozialhilfe wird automatisch umgestellt
Hilfeempfänger müssen keinen gesonderten Antrag stellen
Bocholt (pd).
Rentner, die derzeit Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, brauchen keinen gesonderten Antrag nach dem neuen Grundsicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, zu stellen. Das Sozialamt stellt die bisherige Sozialhilfe automatisch auf die Grundsicherungsleistung um. Darauf weist der Fachbereich Soziales der Stadt Bocholt jetzt ausdrücklich hin.
Für Missverständnisse diesbezüglich hatte in diesen Tagen ein Schreiben der Rentenversicherungsträger gesorgt, die Rentnern empfehlen, ein beiliegendes Formular ausgefüllt bei der zuständigen Stadtverwaltung einzureichen, um ihre Ansprüche auf Grundsicherung prüfen zu lassen.
Dies gilt nur für Betroffene, die bisher keine Sozialhilfe beziehen und deren Renten zusammen unter 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.000 Euro (Ehepaare) liegen. Sie können ihre Ansprüche beim Fachbereich Soziales, Berliner Platz 2 prüfen lassen. Eine vorherige Terminabsprache unter 02871/953-575 (Frau Rensinghoff) oder 02871/953-522 (Frau Ring) wird unbedingt empfohlen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Allgemeine Informationen über das neue Grundsicherungsgesetz gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de/grundsicherung oder telefonisch beim Kreis Borken unter Tel. 02861/82-1252 (Herr Nießing).