Bocholt, 14. April 2003
Genehmigung für Osterfeuer notwendig
Sicherheitsregeln und Abstände beachten: Vorsicht bei Funkenflug
Bocholt (pd).
Wer ein Osterfeuer veranstaltet, muss sich vorher beim städtischen Fachbereich für Öffentliche Ordnung eine Genehmigung erteilen lassen – darauf weist die Stadt Bocholt vor dem traditionellen Osterbrauch audrücklich hin. Nicht angemeldete Osterfeuer werden unter Umständen von der Feuerwehr gelöscht. Von den Brandexperten werden für das Abbrennen eines Osterfeuers folgende Sicherheitsregeln empfohlen:
* Verbrennung nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
* Größe maximal 8 Meter breit und 5 Meter hoch
* Zum Schutz der Tiere den Holzstapel erst kurz vorher herrichten und umschichten.
* Nur trockenes Holz verwenden!
* Zum Anzünden und beim weiteren Schüren des Feuers dürfen Altreifen nicht verwendet sowie Mineralöle und andere stark rauchentwickelnde Stoffe nicht beigegeben werden.
* Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden (Gefahr von Funkenflug); ein vorhandenes Feuer muss bei aufkommendem starken Wind unverzüglich gelöscht werden.
* Mindestabstände einhalten: a) 100 Meter zu bewohnten Gebäuden und sonstigen Anlagen b) 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen c) 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen d) 15 Meter breiter Sicherungsring um das Osterfeuer, der frei von brennbaren Stoffen ist.
* Das Osterfeuer ist ständig durch mindestens 2 Personen (davon eine mindestens 18 Jahre alt) zu beaufsichtigen; sie dürfen den Brandplatz erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist.