Bocholt, 03. Juni 2003
Westringtunnel: Jetzt muss OLG über Vergabe entscheiden
Nicht berücksichtigtes Unternehmen beschreitet weiteren Instanzenweg / Stadt hofft auf schnelle Entscheidung
Bocholt (pd).
Das zweite Vergabeverfahren für den Bocholter Westringtunnel beschäftigt nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.
Der Grund: Ein Unternehmen, das bei der Vergabe des Bauwerks nicht zum Zuge gekommen und in einem ersten Verfahren von der Vergabekammer Münster bereits zurückgewiesen worden war, hat den weiteren Instanzenweg vor das zuständige OLG beschritten.
Der Westringtunnel ist Teil des geplanten äußeren Ringsystems, das die Bocholter City entlasten und für einen besseren Verkehrsfluss sorgen soll. Nachdem die erste Vergabe der Bauarbeiten vor der Vergabekammer Münster im Jahr 2002 gescheitert war - das geplante Bauwerk erfüllte die statischen Voraussetzungen nicht - , wurde im März diesen Jahres der Auftrag für den Bau des Westringtunnels in einem zweiten Anlauf an eine Duisburger Firma für 12,1 Mio. Euro vergeben. Doch die wird die Bagger erst anrücken lassen, wenn Rechtssicherheit über die Auftragsvergabe herrscht.
Die Vergabekammer Münster hatte Anfang Mai nach Einspruch zweier nicht berücksichtigter Unternehmen grünes Licht für den geplanten Bau gegeben und die Beschwerden zurückgewiesen. Jetzt also ruft zumindest ein Unternehmen das OLG an.
Wie lange sich der Baubeginn verzögern wird, hängt davon ab, wie schnell das Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Entscheidung findet. Es muss prüfen, ob die Vergabe seitens der Stadt rechtens war. Kernpunkt der Argumentation der Vergabegegner ist ein technisches Detail: Das Unternehmen ist der Meinung, die Stadt habe sein Angebot falsch bewertet, weil es das angebotene Spundwandverfahren nicht berücksichtigt hätte. Gerade dieses Spundwandverfahren aber hat die Stadt Bocholt in ihren Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Stadt Bocholt hofft nun auf eine schnelle Entscheidung durch das OLG, damit die Arbeiten zügig beginnen können.