Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 15. Juli 2003

Broschüre bei der Gleichstellungsstelle erhältlich

Informationen zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Bocholt (pd).

Das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Borken hat in Kooperation mit der Regionalstelle Frau & Wirtschaft, Gronau, eine Broschüre zum Thema "Geringfügige Beschäftigung" herausgegeben.

Seit dem 1. April 2003 gelten neue gesetzliche Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bis 400 Euro ("Minijobs") und Beschäftigungen in der neuen Gleitzone bis 800 Euro ("Niedriglohn-Jobs"). Der Bedarf an Informationen zu diesen Arbeitsverhältnissen ist durch die Gesetzesänderungen nochmals gestiegen.
Neben den schon länger bestehenden Regelungen wurden daher die aktuellen gesetzlichen Änderungen in die Broschüre aufgenommen. Informationen und Beispiele zu sozialrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Grundlagen werden übersichtlich und verständlich dargestellt.

Insgesamt bietet die Broschüre einen umfassenden Überblick über Rechte und Pflichten im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen. Gedacht ist sie sowohl für Arbeitnehmerinnen also auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Das Heft ist ab sofort kostenlos erhältlich bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bocholt, Sigrid Hobbold, Berliner Platz 1, Tel. 02871/953-151, E-mail: shobbold@mail.bocholt.de