Bocholt, 01. August 2003
Verbrennen von Gartenabfällen verboten
Bocholt (pd).
Gartenabfälle dürfen nicht mehr ohne weiteres verbrannt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Grundlage ist eine eine Änderung der Pflanzenabfallverordnung.
Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sind, sofern sie nicht einer Eigenkompostierung zugeführt werden, grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Der Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (ESB) stellt für Grün- und Gartenabfälle folgende Annahmestellen zur Verfügung: Wertstoffhof an der Schaffeldstraße und die Kompostanlage EGB im Industriepark (samstags Vormittags). Außerdem werden im Frühjahr und Herbst spezielle Annahmestellen im Parkplatz-Bereich "Unter den Eichen" eingerichtet.
Abweichend von der Verwertung kann der Fachbereich Öffentliche Ordnung im Einzelfall das Verbrennen pflanzlicher Abfälle genehmigen. Voraussetzung hierfür ist, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können.
Das unerlaubte Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Manfred Kempkes, Öffentliche Ordnung, Tel. 02871/953-353