Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 04. September 2003

Zahl der Sozialhilfefälle steil gestiegen

Bocholt gegen den Trend im Kreis

Bocholt (pd).

Während im Kreis Borken die Zahl der Sozialhilfefälle einen sinkenden Trend verzeichnet, ist die Tendenz in Bocholt gegenläufig. Seit Anfang 2003 sind die Zahlen steil angestiegen. 1.574 Personen standen im Juli im Hilfebezug, im Januar 2003 waren es noch 1.389 Fälle (Plus rd. 13 %).

Damit liegt Bocholt vor Gronau (1.351).

Häufigste Ursachen sind Scheidung/Trennung und damit einhergehend eine Zunahme des Personenkreises der Alleinerziehenden (Plus von 60 Fällen). Zweite große Gruppe sind Arbeitslose ohne Ansprüche beim Arbeitsamt (+ 32 %).

Über die Gründe, warum Bocholt entgegen dem Kreistrend zulegt, könne man nur spekulieren, so Franz-Josef Tacke, Fachbereichsleiter für Soziales. Bocholt biete eine attraktive Infrastruktur und einen Markt an Mietwohnungen, der bestimmte Personenkreise anziehe, wobei unangemessen teure Wohnungen bei der Sozialhilfeprüfung nicht anerkannt würden. Außerdem sei ein erhöhter Anteil von Aussiedlern, die Ansprüche auf BSHG-Leistungen haben, mit ursächlich.

Insgesamt werden zu Lasten der Stadt Bocholt an BSHG-Leistungen in 2003 rund 2,36 Mio. Euro gezahlt.

Um Hilfeempfänger wieder in Arbeit zu bringen, arbeitet die Stadt mit Maßnahmen zur Einzelfallförderung (Lohnkostenzuschüsse/Vergütung gemeinnütziger Arbeit) und Wiedereingliederungsprojekten (sog. Hilfe zur Arbeit). Dafür gab Bocholt im Jahr 2002 rund 265.000 Euro aus (Vergleich Jahr 2000: 243.000, Jahr 2001: 227.000 Euro).

Die Hilfe zur Arbeit werde aber erschwert, wie Tacke erläuterte: "Hartz IV kommt uns da in die Quere." Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber seien nämlich lediglich noch bis zum 30. Juni 2004 planbar, bevor am 1. Juli 2004 das vierte Modul des sog. "Hartz-Konzeptes" in Kraft trete. "Deshalb ist die Frage: Wie weit können wir uns noch aus dem Fenster lehnen, wenn die Rechtsgrundlage für Lohnkostenzuschüsse wegfällt?", so Tacke.

Auf der anderen Seite erwartet der Fachbereich in 2004 aufgrund des Hartz-Konzeptes eine Entlastung, wenn nämlich jene Gruppe von Sozialhilfeempfängern, die über 15 Jahre alt und erwerbsfähig ist, durch "Hartz IV" ab dem 1. Juli 2004 aus der Sozialhilfe herausfällt, weil ihr dann das sog. "Arbeitslosengeld II" zusteht – das zu Lasten des Bundes geht. Ebenfalls herausfallen wird die Gruppe der unter 15-Jährigen, die Sozialgeld vom Bund bekommt.

Im gesamten Kreis Borken erhalten 6.696 Menschen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (Stand: 30.06.2003). Der Anteil der Stadt Bocholt an der Gesamtzahl der Hilfeempfänger im gesamten Kreis beträgt 22,19 %. Zum Vergleich: In den Jahren 1995 bis 1998 waren es in der Regel konstant rund 14 %, im Jahre 2001 wurde die 20-Prozent-Marke erstmalig überschritten.

Informationen und Ansprechpartner zum Thema Sozialhilfe sind online abrufbar im Bürgerservice unter www.bocholt.de.