Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 10. Oktober 2003

Betreiber trifft Auswahl

Erläuterungen zum Thema "Mobilfunk Kurfürstenstraße"

Bocholt (pd).

Im Rahmen der Berichterstattung über die Mobilfunkantenne auf der Kurfürstenstraße 143 legt die Stadt Bocholt Wert auf folgende Feststellungen:

  1. Die neue, temporäre Anlage wird ausdrücklich nicht auf dem Lebensmittelmarkt, sondern auf dem Dach eines geschlossenen Getränkemarktes des Gebäudekomplexes Kurfürstenstraße 143 aufgestellt. Die Räumlichkeiten stehen derzeit leer. In der Ausschusssitzung vom 8. Oktober war vom Gebäudekomplex Kurfürstenstraße 143 die Rede.
    Die entsprechende Passage in der Pressemeldung des städtischen Presseservice vom 8. Oktober wird hiermit entsprechend korrigiert.

    Zum näheren Verständnis: Nicht die Antenne auf der Kurfürstenstraße 133 wird abmontiert und nach 143 versetzt, sondern auf dem Standort 143 wird eine neue, mobile Anlage aufgebaut.
  2. Nicht die Stadtverwaltung hat einen neuen Standort für die Mobilfunkantenne an der Kurfürstenstraße 143 ausgewählt. Die Standortauswahl traf allein der Mobilfunkbetreiber, der einen Antrag auf ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens an die Stadt Bocholt gerichtet hat. Die Stadt Bocholt hat diesen Antrag nach bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und im Ergebnis eine Ausnahmegenehmigung erteilt, weil aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach Meinung der Stadt Bocholt keine Hinderungsgründe gegen die Errichtung an dem neuen Standort sprechen.