Bocholt, 21. Oktober 2003
Biotonne richtig befüllen - sonst droht Zusatzgebühr
Bocholt (pd).
Wer im kommenden Jahr seine Biotonne mit Sachen füllt, die dort nicht hinein gehören, muss künftig mit einer Zusatzgebühr rechnen, weil diese falsch befüllten Tonnen per Restmüll entsorgt werden müssen. Dieses ist das einstimmige Votum des Werksausschusses vom 16. Oktober.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden nicht erhöht, dennoch ändert sich die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. ESB–Werkleiter Gisbert Jacobs: "Ziel der Satzungsänderung ist es, überflüssige Regelungen zum Beispiel mit Blick auf die nicht mehr in Betrieb befindliche Deponie zu streichen und einige notwendige Neuregelungen einzuführen. So wird es ab 2004 eine sogenannte Zusatzgebühr geben, wenn deutlich falsch befüllte Biotonnen nicht als Biomüll, sondern als Restmüll entsorgt werden müssen."
Diese Gebühr beträgt z.B. bei einer 120 l Biotonne, die als Restmüll entsorgt werden muss, 24,61 €. Jacobs: "Damit lässt sich zwar nicht in jedem Fall der Aufwand für eine separate Abholung finanzieren. Uns geht es primär darum, auch in den Fällen eine Handhabe zu bekommen, bei denen die Abfallberatung nicht zum Ziel führt."
Immer wieder komme es vor, dass Biotonnen trotz aller Hinweise und Informationen mit Restmüll befüllt werden. Nur wenige deutlich falsch befüllte Biotonnen verderben eine gesamte Müllwagenladung. Im Kompostwerk müssen dann die Plastiktüten und sogar Elektrogeräte und Windeln aus dem Biomüll mühsam von Hand und mit erheblichem Kostenaufwand aussortiert werden. Jacobs: "Bisher hat Bocholt bei den Sortieranalysen des Biomülls im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden im Kreis immer überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Die neue Satzungsregelung soll dazu beitragen, dass dies so bleibt."
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Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, G. Jacobs, ESB-Leiter, 02871/24 63 10