Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 03. Dezember 2003

Kleinkläranlagen: Neue Messwerte und Fördermittel

Bocholt (pd).

Betreiber von Kleinkläranlagen müssen künftig zwei zusätzliche Messwerte einhalten. Für den Bau und die Sanierung gibt es Fördergelder vom Land. Darauf weist der städtische Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün jetzt aktuell hin. Betroffen sind in Bocholt ca. 500 Anlagen.

Laut Abwasserverordnung gelten nun der sogenannte BSB5-Wert und der CSB-Wert als feste Überwachungswerte. Diese beiden Werte müssen gemessen und nach den neuen Richtlinien eingehalten werden.

Betreiber von Anlagen, deren biologische Behandlungsstufe nicht durch Probenentnahmen überprüfbar ist, müssen diese Stufe durch eine überprüfbare Behandlungsstufe ersetzen.

Für den Bau und die Sanierung von Kleinkläranlagen exisitiert ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das bis zum 31.12.2004 befristet ist. Die Stadtverwaltung rät allen Betreibern von Kleinkläranlagen, ihre Anlagen vor dem Hintergrund der neuen Abwasserverordnung zu überprüfen. Für Anlagen, die vor Ablauf der Frist saniert werden, können Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Weiter weist der Fachbereich darauf hin, dass mit dem Zuschussantrag die Genehmigung der Zusatzanlage beim Kreis Borken zu stellen ist. Entsprechende Formulare und Vordrucke liegen beim Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün im Bocholter Rathaus aus. Informationen unter Tel. 02871/953-403.

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