Bocholt, 18. Februar 2004
Europawahl am 13. Juni
Unionsbürger - Beitrittsstaaten
Bocholt (pd).
Auch wenn es noch einige Zeit hin ist, gab es schon die ersten Nachfragen beim städtischen Wahlamt. Es geht um die Europawahl 2004, die am 13. Juni stattfindet.
Wie bei der letzten Europawahl 1999 können auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) an der Europawahl am 13. Juni 2004 teilnehmen. Diese Möglichkeit wurde durch den Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 geschaffen. Mit einem neuen Artikel 8b Abs. 2 des EG-Vertrages haben die Unionsbürger auch in den Mitgliedstaaten, in denen sie wohnen, aber deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament erhalten. Die dazu 1993 ergangene Richtlinie des Rates definiert Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Mitgliedstaaten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) regeln die Einzelheiten für die Bundesrepublik Deutschland.
Da es schon Nachfragen gegeben hat, möchte das städtische Wahlamt auf die entsprechenden Informationen zum aktiven und passiven Wahlrecht der Unionsbürger und Bürger der Beitrittstaaten hinweisen.
Gewählt werden kann am 13. Juni,
- wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- wer Unionsbürger bzw. Bürger der Beitrittsstaaten ist und
- wer nicht vom Wahlrecht (aus welchem Grund auch immer) ausgeschlossen ist.
Wählen kann am 13. Juni,
- wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- Unionsbürger bzw. Bürger der Beitrittsstaaten ist (Voraussetzung ist die Staatsangehörigkeit in einem der entsprechenden Staaten)
- wer seit mindestens drei Monaten seine Wohnung bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem der Unionsstaaten (bzw. Beitrittstaaten) hat
- wer in keinem der Mitglied- und Beitrittstaaten vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- wer in eine Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen ist. Für die erstmalige Eintragung ist ein Antrag erforderlich, den Sie hier (Link zum Bundeswahlleiter, http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/download/anl2aew04.pdf) herunterladen können. Sie können diesen Antrag allerdings auch bei Heinz-Josef Nienhaus vom Wahlamt anfordern. Das zum Antrag gehörige Merkblatt finden Sie hier! Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen per Post bis spätestens zum 23. Mai 2004 beim zuständigen Wahlamt (Hauptwohnsitz) eingegangen sein, ansonsten kann eine Eintragung nicht mehr vorgenommen werden. Sollten Unionsbürger bzw. Bürger der Beitrittstaaten bereits zur Europawahl 1999 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden sein, braucht kein Antrag mehr gestellt werden, die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, sofern die wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Heinz-Josef Nienhaus vom städtischen Wahlamt unter der Telefonnummer 02871/953324 oder per E-Mail hnienhau@mail.bocholt.de.
Weitere und noch ausführlichere Informationen zur Europawahl finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters unter dem Stichwort Europawahl 2004. Auch auf der www.bocholt.de gibt es unter dem Stichwort Rathaus / Wahlen / Europawahl gesonderte Informationen zur Europawahl und auch zur Kommunalwahl im September.