Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 14. Mai 2004

Europawahl: Hinweise für Auslandsdeutsche

Antragsfrist endet am 23. Mai 2004 - Vordrucke gibt es auch im Wahlamt

Bocholt (pd).

"Da wir hier im grenznahen Bereich liegen und es einige Deutsche gibt, die in den Niederlanden leben", so Heinz-Josef Nienhaus vom städtischen Wahlamt, "möchten wir noch einaml ganz besonders auf das Ende der Antragsfrist am 23. Mai 2004 hinweisen".

Deutsche die in einem Mitgliedsstaat des Europarates leben, können an der Europawahl teilnehmen, wenn sie

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlosssen sind.

Darüberhinaus können Deutsche, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in einem der übrigen MItgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben, auch dann wählen, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 nicht mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt haben.

Diese Wahlberechtigten können entscheiden, ob sie im Wohnsitzmitgliedstaat (z.B. in den Niederlanden) oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Europwahl teilnehmen wollen. Ihre Stimme dürfen sie allerdings nur einmal abgeben.

Das Antragsprozedere läuft wie folgt ab: Der im Ausland lebende Deutsche muss mit dem Formschreiben jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner eideststattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, senden.

Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am

23. Mai 2004

bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen, in Bocholt ist das das Wahlamt im Rathaus, Berliner Platz 1.

Die Formulare gibt es nicht nur bei den jeweiligen Konsulaten in den einzelnen Ländern, auch im Wahlamt und im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/euwahl_wahlrecht04a.htm, dort finden sich auch die entsprechenden Ausfüllhinweise.

Rückfragen beantwortet Heinz-Josef Nienhaus vom städtischen Wahlamt unter der Telefonnummer 02871/95 33 24 , E-Mail: hnienhau@mail.bocholt.de!

 

Sämtliche Informationen zur Europawahl, aktuell und informativ, gibt es auf Ihrem Portal für Bocholt, der www.bocholt.de!