Bocholt, 23. September 2004
Rattenbekämpfung: Stadt legt Gift aus
4. bis 17. Oktober / Kinder und Tiere fernhalten
Bocholt (pd).
In der Zeit vom 4. bis 17. Oktober führt die Stadt Bocholt routinemäßige Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durch. Wichtig: Tote Ratten dürfen NICHT verbrannt, sondern müssen vergraben oder in der Restmülltonne entsorgt werden.
An folgenden Stellen wird Rattengift ausgelegt: An der Bocholter Aa, Am Pleystrang, Am Holtwicker Bach, Am Wielbach, am Regenwassergraben an der Straße "Am Hang", Am Reyerdingsbach sowie an der Heggenaa innerhalb der bebauten Gebiete.
Ratten sind Überträger gefährlicher Krankheiten. Mit den routinemäßig durchgeführten Maßnahmen zur Rattenbekämpfung sorgt der Fachbereich Öffentliche Ordnung dafür, die Population im Griff zu halten, damit es nicht zu einer Rattenplage kommt.
Während der Maßnahme haben Eltern und Anwohner Sorge dafür zu tragen, dass Kinder den Auslegungsstellen fernbleiben. Tiere sind vorsorglich festzuhalten und speziell Hunde an der Leine zu führen.
Anwohner haben ferner dafür zu sorgen, dass während oder nach der Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen aufgefundene tote Ratten unverzüglich vergraben oder in der Restmülltonne entsorgt werden. Außerdem ist dem städtischen Personal auf betroffenen Grundstücken Zutritt zu gewähren.