Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 30. September 2004

Stichwahl zum Bürgermeister

Briefwahlunterlagen unterwegs - Anträge weiterhin möglich

Bocholt (pd).

Wer für Haupt- und Stichwahl schon im Vorfeld Briefwahl beantragt hat, erhält in diesen Tagen die entsprechenden Unterlagen zugesandt. In den letzten Tagen hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im städtischen Wahlamt alle Hände voll zu tun, um die entsprechenden Wahlscheine anzufertigen.

Rückfragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlamt unter der Telefonnummer 0 28 71 / 95 32 06!

Briefwahl ist natürlich weiterhin (bis zum Freitag, 8. Oktober, 18 Uhr) auch denjenigen Wahlberechtigten möglich, die am 26. September das Wahllokal aufgesucht haben, dies am 10. Oktober allerdings nicht können.

Der Antrag kann schriftlich (er ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt) oder persönlich im Wahlamt (bitte unbedingt den Personalausweis mitbringen) gestellt werden. Fernmündlich, also telefonisch, geht es nicht. Der Antrag kann aber auch formlos per E-Mail (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versandadresse) oder durch das Formular auf der bocholt.de gestellt werden.

Wer den Antrag für seinen Ehegatten oder eine andere Person stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; der Nachweis kann nur durch schriftliche Vollmacht geführt werden. Die Vollmacht gilt aber nur für die Beantragung, mitgegeben werden dürfen die Wahlunterlagen dann trotzdem nicht, das gilt auch für Ehegatten oder weitere Familienangehörige.

"Am einfachsten ist es, das Wahlamt im Rathaus direkt aufzusuchen und sofort vor Ort zu wählen", rät Heinz-Josef Nienhaus vom Wahlamt. Dann ist hundertprozentig sichergestellt, dass die Unterlagen am Sonntag, 10. Oktober 2004, vorliegen. 

- Öffnungszeiten des Wahlamtes -

Das Wahlamt steht weiterhin täglich von 8 - 17 Uhr, am Donnerstag bis 17.30 Uhr und am Freitag bis 18 Uhr für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung. Zusätzlich ist das Wahlamt auch am Samstag, 2. Oktober, in der Zeit von 9 - 12 Uhr geöffnet.