Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 04. Oktober 2004

Stichwahl: Vorlage des Personalausweises reicht

Viele Anfragen beim Wahlamt

Bocholt (pd).

Trotz vielfältiger Informationen über die verschiedenen Medien erhält das Wahlamt in diesen Tagen eine Mehrzahl von Anfragen zur Stichwahl. Vor allem die Frage: "Darf ich bei der Stichwahl wählen, wenn ich am 26. September gar nicht gewählt habe?" wird den Mitarbeitern im Wahlamt gestellt.

"Grundsätzlich sind alle Wahlberechtigten, die für die Kommunalwahl am 26. September eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben bzw. im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen sind, auch für die Stichwahl wahlberechtigt", erläutert Wahlamtsleiter Klaus Kaiser. Es komme nicht darauf an, ob der- oder diejenige am 26. September vom Wahlrecht Gebrauch gemacht habe. "Selbst dann, wenn die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren wurde, kann unter Vorlage des Personalausweises gewählt werden", ergänzt Kaiser.

Briefwahl ist auch weiterhin möglich. Bislang haben rund 3.700 Bocholterinnen und Bocholter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen läuft am Freitag, 8. Oktober, um 18 Uhr ab. Wichtig ist, dass die Unterlagen frühzeitig zum Wahlamt zurückgeschickt werden.

Dabei gilt weiterhin:

Wer den Antrag für seinen Ehegatten oder eine andere Person stellt, muss nachweisen, dass er dazu berechtigt ist; der Nachweis kann nur durch schriftliche Vollmacht geführt werden. Die Vollmacht gilt aber nur für die Beantragung, mitgegeben werden dürfen die Wahlunterlagen dann trotzdem nicht, das gilt auch für Ehegatten oder weitere Familienangehörige.

Am einfachsten ist es, das Wahlamt im Rathaus direkt aufzusuchen und dort zu wählen. Dann ist hundertprozentig sichergestellt, dass die Unterlagen am Sonntag, 10. Oktober 2004, vorliegen. 

- Öffnungszeiten des Wahlamtes -

Das Wahlamt steht weiterhin täglich von 8 - 17 Uhr, am Donnerstag bis 17.30 Uhr und am Freitag bis 18 Uhr für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung.