Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. Dezember 2004

Damit es nicht zum großen Knall kommt!

Hinweise von Ordnungsamt und Feuerwehr - Verkauf nur vom 29. - 31. Dezember

Bocholt (pd).

Silvesterzeit – Feuerwerkszeit. Damit es am Jahreswechsel nicht zum großen und überraschenden (Unfall-)Knall kommt, gibt die Bocholter Feuerwehr aktuell einige brandheiße Tipps zum Umgang mit Böllern und Raketen.

Denn alle Jahre wieder kommt es leider zu vermeidbaren Unfällen in der Silvesternacht, weil mit Feuerwerkskörpern leichtsinnig hantiert wird. Für den ungetrübten Start ins Neue Jahr gilt:

  • Gebrauchsanweisung genau durchlesen. Sie steht auf jedem Artikel und auf jeder Verpackung. An der vierstelligen Nummer, die mit den Buchstaben «BAM» beginnt, kann man schnell erkennen, ob es sich um legale Feuerwerkskörper handelt. 
  • Aus der Verpackung nur den Teil entnehmen, der sofort gebraucht wird. Deckel sofort wieder schließen.
  • Feuerwerk der Klasse II nur im Freien zünden! Abstand halten. Nie in Nähe leicht brennbarer Gegenstände zünden.
  • Schutzkappen erst unmittelbar vor dem Zünden abziehen.
  • Feuerwerk nicht in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen.
  • Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden!
  • "Versager" niemals ein zweites Mal zünden!
  • Zum Schutz der Augen empfiehlt es sich, eine Schutzbrille zu tragen.
  • Nie Feuerwerkskörper in Menschengruppen oder nach Menschen werfen.
  • Nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen sowie Kirchen abbrennen.
  • Auf Oberleitungen und auf Dachvorsprünge beim Abschuss achten.
  • Dachluken, Fenster und Tore in der Silvesternacht geschlossen halten.
  • Gebäudebesitzer: Ein besonderes Augenmerk auf fehlgeleitete Raketen und "Blindgänger" richten.
  • Bei Sturm wegen des Abdriftens auf das Abbrennen verzichten, ebenso nach übermäßigem Alkoholgenuss.
  • Achten Sie darauf, dass glühende Teile einer Wunderkerze nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen.
  • Die Weihnachtsbäume, Adventskränze und Gestecke können inzwischen sehr ausgetrocknet sein. Deshalb Kerzen nicht zu weit abbrennen und auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen.
  • Und zum Schluss: Feuerlöscher oder zumindestens einen Wassereimer und eventuell Wolldecke stets bereithalten.

Kleinfeuerwerke (Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis einschließlich zum 31. Dezember 2004 verkauft werden. Darauf macht der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt aufmerksam. Wie das Ordnungsamt weiter mitteilt, dürfen diese Feuerwerkskörper nur in Verkaufsräumen den Kunden überlassen werden. Eine Abgabe an Verkaufsständen ist nicht zulässig! Beim Verkauf ist ferner auf das Alter der Käufer zu achten, da pyrotechnische Artikel der Klasse II nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I (Kleinstfeuerwerk) können hingegen das ganze Jahr über verkauft werden.