Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 13. Januar 2005

Grabfeld muss geräumt werden

Bocholt (pd).

Auf dem städtischen Friedhof in Bocholt an der Blücherstraße muss das Grabfeld Abteilung N 24, auf dem Beerdigungen in der Zeit vom 13.12.1978 bis 19.03.1980 durchgeführt wurden, zur Wiederbelegung geräumt werden.

Das betroffene Grabfeld befindet sich im nördlichen Teil des Friedhofs. Zwei Hinweistafeln sind aufgestellt.

Das Grünflächenamt bittet die Angehörigen , Grabsteine und Bepflanzungen bis zum 01.04.2005 von der Grabstelle zu entfernen. Die bis zum genannten Zeitpunkt nicht entfernten Grabsteine und Bepflanzungen werden durch das Grünflächenamt geräumt. Umbettungen aus diesem Grabfeld können bis zum 30. März 2005 im Friedhofsbüro an der Blücherstraße beantragt werden.

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Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Friedhof, 02871/953-495