Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 25. Januar 2005

Gehwege von Schnee und Eis befreien

Hauseigentümer sind verpflichtet, Bürgersteige und Gehwege freizuhalten

Bocholt (pd).

Beim Ordnungsamt laufen derzeit Beschwerden von Bürgern auf, die sich über nicht geräumte oder gestreute Bürgersteige und Gehwege aufregen. Aus diesem Grund erinnert die Verwaltung Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, die angrenzenden Straßen und Plätze von Schnee und Eis freizuhalten.

Nach der Straßenreinigungssatzung müssen Hauseigentümer die Gehwege vor ihrem Grundstück in der Zeit von 7.30 Uhr bis 19 Uhr in einer Mindestbreite von 1 Meter begehbar halten.

Ist kein Gehweg vorhanden, gilt als Gehweg ein Stück Straße von 1 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze. Wohnwege, die von den Straßen abgehen, müssen vollständig gereinigt werden. Der Schnee kann an die Grenze zwischen Bürgersteig und Fahrbahn geschoben werden, darf aber dabei keine Hydranten oder Haltestellen blockieren. Hydrantendeckel müssen schnee- und eisfrei bleiben.

An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen die Anlieger jeweils bis zur Fahrbahnmitte Fußgängerüberwege schaffen. Gleichzeitig sind bei Tauwetter die Rinnsteine freizuhalten, damit Schmelzwasser ablaufen kann. Durch das Abschaufeln und Loshacken von Schnee und Eis darf die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden.

Aus Gründen des Umweltschutzes bittet die Verwaltung, auf Gehwegen nur Sand zu streuen. Salz greift Bäume und Pflanzen an. Hauseigentümer, die ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, MAnfred Kempkes, Fachbereich Öffentliche Ordnung, 02871/953-353