Bocholt, 02. Februar 2005
„Elchtest“ frühestens ab 18
Karneval: Kein Schnaps an Jugendliche - Stadt appelliert an Wirte
Bocholt (pd).
Zu den Karnevalstagen hat die Gastronomie wieder besonders starken Zulauf – schnell ist es im Trubel passiert, dass wichtige Bestimmungen des Jugendschutzes unbeabsichtigt übersehen werden.
Deshalb hat der Fachbereich Öffentliche Ordnung nun sämtliche 280 Bocholter Gastwirtinnen und Gastwirte angeschrieben und auf bestehende Bestimmungen hingewiesen.
"Viele Jugendliche machen in diesen Tagen erste Erfahrungen mit dem Alkohol; umso wichtiger ist es, dass die Wirte jetzt ganz besonders auf diese Gästegruppe Acht geben", sagt Martin Wolters vom Fachbereich Öffentliche Ordnung. Aus diesem Grund weist die Stadt in ihrem Schreiben darauf hin, dass Mix-Getränke wie "Kleiner Feigling", "Vanille", "Pfläumchen", "Elchtest", "Saurer" usw. sowie die sogenannten "Alcopops" nur an Personen abgegeben werden dürfen, die wenigstens 18 Jahre alt sind.
Grundsätzlich gilt: Alle Bier-Mixgetränke, bei denen der Alkohol durch Gärung zu Stande gekommen ist, dürfen an Gäste ab 16 Jahren abgegeben werden, während alle übrigen Mixgetränke, deren Alkohol durch Destillation zu Stande gekommen ist, ausschließlich an Volljährige verkauft werden dürfen. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn Aromastoffe einer Spirituose einem weinhaltigen Getränk beigemischt sind; entsprechende Angaben sind auf dem Etikett zu finden.
"Alkoholmissbrauch kann nur mit aktiver Unterstützung der Gastronomie vorgebeugt werden kann", appelliert Leiter Johannes Kolks an alle Gaststätten und Kneipen. Zusätzlich werden in enger Kooperation mit der Polizei Kontrollen stattfinden (siehe heutige Meldung mit dem Titel "Zoff dem Stoff - Alkoholkontrollen an Rosenmontag").