Bocholt, 28. November 2005
Lohnsteuerkarten sind verteilt
Bocholt (pd).
Die Zustellung der Lohnsteuerkarten 2006 durch die Stadt Bocholt ist beendet.
Steuerpflichtige, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können diese nachträglich im Bürgerbüro im Rathaus, Berliner Platz 1, Bocholt, beantragen, wenn sie am 20.9.2005 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bocholt hatten.
Die Stadtverwaltung bittet, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zu prüfen, bevor diese an den Arbeitgeber ausgehändigt wird.
Wichtig ist, dass das Geburtsdatum, die Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und die Religionszugehörigkeit richtig eingetragen sind. Für diese Merkmale sind die Verhältnisse am 1.1.2006 maßgeblich.
Wenn die Eintragungen günstiger sind, als es den Verhältnissen am 1.1.2006 entspricht, sind die Steuerpflichtigen gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend durch das Bürgerbüro berichtigen zu lassen.
Nach Ablauf des Jahres 2005 ist die Lohnsteuerkarte 2005 dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Bürgerbüro, Ralf Deller, Tel. 02871-953-298