Bocholt, 09. Mai 2006
Stadt dreht illegaler Kneipe den Hahn zu
Neun Gaststättenkontrollen am Dienstagmorgen
Bocholt (pd).
Bei der Überprüfung von neun Gaststätten deckte das Ordnungsamt der Stadt Bocholt am Dienstagmorgen einen Fall von Schwarzgastronomie auf. In weiteren Betrieben wurden zwei Schwarzarbeiter erwischt.
Ein "Kiosk" erwies sich bei näherer Überprüfung als veritable Kneipe, in der kräftig Alkohol ausgeschenkt wurde. Die Stadt drehte jetzt den Hahn zu: Neben einem spürbaren Bußgeld wegen Schwarzgastronomie muss der Wirt mit einer Verbotsverfügung rechnen. Bei einem wiederholten Verstoß wäre eine Gewerbeuntersagung die Folge.
Das Phänomen sog. "Schwarzgastronomie" beschäftigt die Prüfer verstärkt seit Mitte 2005. Hintergrund ist die Neufassung des Gaststättengesetzes zum 1. Juli 2005. Danach besteht eine Konzessionspflicht nur noch für Lokale, die alkoholische Getränke ausschenken. Einzelne Gastwirte missbrauchen diese Regelung, um sich der Überwachung zu entziehen und zudem Konzessionsgebühren zu sparen.
Hierüber hinaus trafen die Prüfer bei ihrer heutigen Kontrolle in einem Speiselokal einen ausländischen Koch an, der illegal dort arbeitete. Sein Aufenthalt in Deutschland war zweckgebunden an eine konkrete Arbeitsstelle – mehrere hundert Kilometer von Bocholt entfernt. Seine Arbeitgeber erwartet nun ein Strafverfahren.
In einem Imbissbetrieb war zudem eine Servicekraft beschäftigt, die von Sozialhilfe lebt und ihre Tätigkeit nicht angezeigt hatte.
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