Bocholt, 22. Juni 2006
Alg II: Keine Zuzahlung für Schulbücher
Bocholt (pd).
Bezieher von Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag (SGB II) bleiben, genau wie Sozialhilfeempfänger (SGB XII), von der Zuzahlung für Schulbücher der Kinder befreit.
Eine Verlängerung der in 2005 beschlossenen Regelung für das Schuljahr 2006/07 beschloss der Rat am 21. Juni mit Mehrheit. Die sog. „Lernmittelfreiheit“ kann unter Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides im Fachbereich Schule, Bildung und Kultur beantragt werden (Frau Pohl, Tel. 02871/953-343).
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martina Pohl, FB Schule, Bildung und Kultur, 02871/953-343