Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 11. Juli 2006

Abpfiff für private Sportwetten

Bocholt (pd).

Abpfiff für die privaten Wettbüros in Bocholt: Die drei noch verbliebenen Betreiber müssen ihre Tätigkeit einstellen. Sportwetten werden dort ab sofort nicht mehr angenommen.

Das städtische Ordnungsamt hat entsprechende Ordnungsverfügungen erlassen und damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert, das die Eilanträge der Bocholter Betreiber auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnte.

Ursprünglich wurden in Bocholt vier private Wettbüros betrieben. Eines wurde Anfang Mai zwangsversiegelt, die übrigen konnten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ihre Geschäfte weiter betreiben - bis jetzt.

Für Betreiber wie Kunden gilt: Wer weiterhin private Sportwetten anbietet oder Geld setzt, macht sich strafbar. Das OVG Münster sieht den Tatbestand des "unerlaubten Glücksspiels" erfüllt.

Die Anbieter hingegen fühlen sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt. Die Widerspruchsverfahren gegen die Schließungen laufen weiter. Möglich ist, dass am Ende des Instanzenzuges der europäische Gerichtshof entscheiden muss.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martin Wolters, Ordnungsamt Bocholt, 02871/953-298