Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 27. Oktober 2006

"Manchmal ein Spießrutenlauf"

Verbotenes Radfahren in der Fußgängerzone: 197 Verstöße bei Schwerpunktkontrolle registriert

Bocholt (pd).

Radfahren ist in Bocholt zweifellos beliebt. In der Fußgängerzone der Innenstadt allerdings ist der Ritt auf dem „Drahtesel“ tagsüber zwischen 8.00 - 20.30 Uhr verboten. Schilder in den Einkaufstraßen weisen darauf hin. Viele scheint das nicht zu jucken: Bei gezielten Kontrollen in dieser Woche registrierten Polizei und Stadtwacht insgesamt 197 Verstöße.

153 Mal verteilte die Polizei ein Verwarngeld. Bei 44 Verstößen beließen es die Ordnungskräfte beim erhobenen Zeigefinger. Besonders dreist: Eine Radfahrerin wurde auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Kaum zehn Meter weiter, schwang sich die Dame wieder auf den Sattel.

Auslöser der Aktion waren Beschwerden aus der Bevölkerung, die sich mit den Beobachtungen der Bocholter Stadtwacht glichen, die von April 2005 bis März 2006 insgesamt über 4.300 Fälle wegen verbotenen Radfahrens in der City feststellte.

"Für Fußgänger gleicht es zu manchen Zeiten einem Spießrutenlauf", sagt Johannes Kolks, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung. Dagegen wolle man gemeinsam mit der Polizei ein Signal setzen. Die jetzt durchgeführte Schwerpunktaktion soll laut Kolks in unregelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, J. Kolks, 02871/953-352


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220 Mal mussten Polizei und Stadtwacht Radler vom "Drahtesel" holen.

Radfahren in der Fußgängerzone ist zwischen 8.00 - 20.30 Uhr verboten.