Bocholt, 14. Dezember 2006
Heiligabend: Lebensmittelläden dürfen 4 Stunden öffnen
Bocholt (pd).
Der 24. Dezember (Heiligabend) fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Läden, die überwiegend Lebensmittel und Genussmittel verkaufen, dürfen ebenso wie Verkaufstellen für Weihnachtsbäume von 10 bis 14 Uhr öffnen.
Daneben dürfen, wie an jedem anderen Sonn- und Feiertagen auch, Blumenhändler, Zeitungsläden und Bäckereien für fünf Stunden öffnen. Das gilt auch für Hof-Läden, die selbsterzeugte landwirtschaftliche Produkte vertreiben.
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass an Verkaufsstellen, die von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen, gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an den betreffenden Sonn- und Feiertagen hinzuweisen ist.