Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 05. Februar 2007

Förderdarlehen für Wohnraum: Ab 1. Februar ist Kreis Borken zuständig

Bocholt (pd).

Einkommensschwache Haushalte, die zinsgünstige Förderdarlehen für den Bau oder Kauf von Wohnungen in Anspruch nehmen wollen, müssen ab dem 1. Februar bei der Kreisverwaltung Borken einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Zuständigkeit hat sich nach einer Gesetzesänderung von der Stadt Bocholt auf den Kreis verlagert. Gleiches gilt für Investoren, die mietpreisgünstige Sozialwohnungen planen sowie für Anträge, die zur behindertengerechten Umgestaltung von Wohnraum gestellt werden.

Zuständig ist ab sofort die Kreisverwaltung Borken, Fachbereich Bauen und Wohnen, Burloer Str. 93, 46325 Borken, Tel. 02861/822349. Hier wird das komplette Verfahren – von der Beratung bis zur Beglaubigung - durchgeführt.

Die Aufgaben im Rahmen der Wohnungsaufsicht verbleiben hingegen bei der Stadt Bocholt. U.a. werden Wohnberechtigungsscheine weiterhin beim städtischen Geschäftsbereich Wohnen ausgestellt.