Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 08. März 2007

Osterfeuer müssen angemeldet werden

Ordnungsamt und Feuerwehr geben Hinweise und Tipps

Bocholt (pd).

Ostern steht vor der Tür. Damit die traditionellen Osterfeuer zum ungetrübten Erlebnis werden, gibt die Stadt Bocholt im Vorfeld einige Hinweise und Tipps. Osterfeuer müssen beim Fachbereich Öffentliche Ordnung angemeldet werden. (Tel. 02871-953 355 oder -353). Die Anmeldung sollte drei Tage vor dem Abbrennen erfolgen. Nicht gemeldete Feuer werden von der Feuerwehr gelöscht.

Die Feuerstätte darf maximal 8 Meter breit und 5 Meter hoch sein. Als Brennmaterial dürfen nur trockener Baum- oder Strauchschnitt oder unbehandeltes Holz verwendet werden. Zum Anzünden sind Papier oder Stroh geeignet. Von flüssigen Brandbeschleuniger rät die Feuerwehr wegen der Gefahr durch Stichflammen unbedingt ab.

Bei starkem Wind darf wegen Funkenfluggefahr kein Feuer entzündet werden. Handfeuerlöscher sollten bereitstehen.

Der Abstand zu bebauten Ortsteilen muss mindestens 200 Meter betragen; zu außerhalb liegenden Gebäuden und Waldflächen müssen mindestens 100 Meter liegen. Wegen der möglichen Rauchentwicklung sollte derselbe Abstand auch zu verkehrsreichen Straßen eingehalten werden. Zu Bäumen, Hecken und Freileitungen sollten rund 40 Meter Abstand bestehen. Um das Osterfeuer selbst sollte ein 15 Meter breiter Sicherheitsring gezogen werden, der frei von brennbaren Stoffen ist.

Das Feuer muss von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden. Diese müssen telefonisch, z.B. per Handy, erreichbar sein und dürfen die Feuerstelle erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.

Die angehäuften Materialien bieten vielen Tieren Unterschlupf. Die Haufen sollten daher vor dem Entzünden umgeschichtet werden, damit Tiere sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können.

Übrigens sind Feuer zur Osterzeit nur dann als Osterfeuer erlaubt bzw. genehmigungsfähig, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2004 entschieden. "Die Stadt Bocholt wird sich hinsichtlich der Genehmigungen von Osterfeuern an diesen Beschluss orientieren", so Ralf Deller, stellvertretender Fachbereichsleiter für Öffentliche Ordnung.

Demgegenüber sind Feuer, mit denen der Zweck verfolgt wird, pflanzliche Abfälle aller Art zu entsorgen, grundsätzlich verboten und auch zur Osterzeit nicht erlaubt. In der Stadt Bocholt gibt es für solche Fälle eine besondere Verfügung, die allerdings nur bis zum 15. März eines Jahres gilt. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Ordnungsamt.

Erst recht ist es verboten, Müll und Abfälle im Zuge eines Osterfeuers zu verbrennen. Eine solche illegale Müllentsorgung zieht saftige Geldbußen nach sich.

Das Ordnungsamt macht im übrigen bereits im Vorfeld Stichproben, außerdem wird eine Liste mit gemeldeten Osterfeuern erstellt und an die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Stadtwacht an Ostersonntag verteilt.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ralf Deller, Fachbereich Öffentliche Ordnung, 02871/953-353