Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 04. April 2007

Sonnenenergie wird gefördert

Zuschüsse des Bundes für solarthermische Anlagen

Bocholt (pd).

Häuslebauer und Sanierer aufgepasst: Wer auf Sonnenenergie setzt, wird seit Anfang des Jahres finanziell unterstützt. Der Bund hat einen Fördertopf eingerichtet. Daraus werden z.B. Solaranlagen für Warmwasser oder Heizung bezahlt. Darauf weist das Bocholter Umweltreferat hin.

 

Für thermische Solarkollektorenlagen bis 40 qm beträgt die Förderung 40 €/qm installierter Kollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro. Für Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung beträgt sie 70 €/qm Kollektorfläche. Übersteigt die Größe der thermischen Solaranlage 40 qm, können Fördermittel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden.

 

Besondere Unterstützung erhalten solarthermische Anlagen auf Passivhäusern. Hier beträgt der Zuschuss 200 €/qm Kollektorfläche über das neue Förderprogramm www.progres.nrw.de des Landes NRW.

Neben Solaranlagen werden auch Pelletkessel und Pelletöfen vom Bund finanziell unterstützt. Die Höhe der Förderung liegt hier bei mindestens 1.000 Euro pro Anlage. Die Inbetriebnahme eines Holzhackschnitzelkessels wird mit 500 Euro bezuschusst, ein Scheitholzvergaserkessel mit mindestens 750 Euro pro Anlage.

 

Mit einer thermischen Solaranlage können pro Jahr ca. 60% des zur Warmwasserbereitung benötigten Energiebedarfs mit Hilfe der Sonne gedeckt werden. "Dabei funktioniert die Anlage nicht nur bei direkter Sonneneinstrahlung, sondern reagiert auch auf diffuse Lichtverhältnisse", erklärt Bocholts Umweltreferentin Angela Theurich.

Mit folgender Faustregel kann man die individuell richtige Größe der Solaranlage abschätzen: Als Kollektorfläche sollten pro Person 1 bis 1,3 qm eines Flachkollektors bzw 0,8 bis 1 qm eines Vakuumröhrenkollektors eingesetzt werden. Für das Speichervolumen sollten pro qm Kollektorfläche 60-80 Liter veranschlagt werden. Eine solche Ausführung führt dazu, dass der Heizkesel in den Sommermonaten vollständig abgestellt werden kann. "Es ist bei thermischen Solaranlagen nicht nötig, dass die Dachfläche exakt nach Süden ausgerichtet", so Theurich. "Denn die Ertragsminderung beträgt bei Anlagen, die nach Südwesten orientiert sind lediglich 4%, bei solchen, die nach Südosten ausgerichtet sind, 7%." Bei weiterer Abweichung von der Südausrichtung kann ein etwas größeres Kollektorfeld gewählt werden.

Thermische Solaranlagen, die zusätzlich zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden sollen, müssen etwas größer ausgelegt werden. Pro 10 qm Wohnfläche sollte etw 1qm Kollektorfläche angesetzt werden.

 

Einfacher wird´s auch: „Bei der Basisförderung entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim zuständigen Bundesamt zu stellen“, so Theurich. Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 qm installierter Bruttokollektorfläche. Anträge auf Förderung sind neuerdings erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen, dann allerdings innerhalb von sechs Monaten.

 

Weitere Informationen finden interessierte Hausbesitzer im Internet unter www.bafa.de.

 

Bocholter Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Programm interessieren, aber keinen Zugang zum Internet haben, können die Unterlagen im Bocholter Umweltreferat, Tel. 02871/953-137, anfordern.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Angela Theurich, Umweltreferat, 02871/953-137